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Arbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrie Rheinland e.V.

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Gemeindepsychiatrische Zusatzausbildung – GpZA® Modulsystem

Zielsetzung

Die berufsbegleitend durchgeführte Zusatzausbildung dient sowohl dem Erwerb einer psychiatrischen Basisqualifikation (berufsfeldübergreifend) als auch der Erlangung praxisrelevanter Spezialkenntnisse (berufsgruppenspezifisch).

Leitgedanke ist dabei, durch die individuelle Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine „institutionelle Qualifikation” zu erreichen, d.h. durch ihre persönliche Qualifizierung sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Lage versetzt werden, auch auf Veränderungen der Arbeitsstrategien und Arbeitsweisen in ihren Einrichtungen hinzuwirken.

Methoden

Die Methoden der Wissensvermittlung orientieren sich an den Erfordernissen der Berufspraxis.

Durch den gezielten Einsatz von praktischen Übungen wie Planspiele, Rollenspiele und Falldarstellungen wird auf die Veränderung des praktischen Handelns abgezielt. Daneben werden Informationsreferate zu ausgewählten Themen gehalten und audiovisuelle Methoden integriert. Die Supervisionen ergänzen die Unterrichtsinhalte im Sinne der Reflexion der eigenen Praxis.

Die Hospitationen in ausgewählten Einrichtungen und Diensten angrenzender Arbeitsgebiete fördern den Aufbau einer differenzierten Sichtweise des eigenen Arbeitsfeldes.

Abschlusszertifikat

Die Zusatzausbildung schließt mit einem Zertifikat ab. Voraussetzungen hierfür sind neben der regelmäßigen Teilnahme am Unterricht bzw. den Supervisionen:
• Leistungsnachweis zum Abschluss der Orientierungsphase
• Durchführung der Hospitationen
• Teilnahme an mindestens 2 trialogischen Tagungen
• Hausarbeit zum Ende des Aufbaukurses
• Abschlusskolloquium

Ablauf und Organisation im Modulsystem


Schaubild Verlauf GpZA

Mit dem Angebot der GpZA im Modulsystem reagierte die AGpR auf die veränderte Nachfrage der Träger und MitarbeiterInnen der gemeindepsychiatrischen Einrichtungen, die offenbar nur noch ungern langfristige finanzielle und zeitliche Verpflichtungen eingehen wollen. Die geänderte Organisationsform bietet den Trägern und Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowohl mehr zeitliche und finanzielle Flexibilität als auch ein höheres Maß an individuellen Gestaltungsmöglichkeiten in inhaltlicher Hinsicht.

Die Ausbildung hat eine Gesamtumfang von ca. 662 Stunden,

  • davon 340 Std. Unterricht an 43 Unterrichtstagen
  • 112 Std. Hospitationen20 Std. Supervision
  • 190 Std. Teilnahme an Tagungen und Arbeit in Kleingruppen in Eigenverantwortung der TeilnehmerInnen

Die Ausbildung gliedert sich in 4 Module, zu denen die Anmeldung jeweils separat erfolgt.

Während die Module I – III jeweils aufeinander aufbauen, kann das Modul IV unabhängig von den anderen absolviert werden. Die TeilnehmerInnen bestimmen selbst, wann sie an den vorgegebenen 1-2 tägigen Kurzfortbildungen im Umfang von 10 Unterrichtstagen teilnehmen.

Modul I – Orientierungsphase, 3 – 6 Monate
Grundinformation Psychiatrie – Basiskurs
8 x 8 Unterrichtsstunden

Modul II – Orientierungsphase, 2 – 5 Monate
Methoden und Grundhaltungen in der Psychiatrie 7 x 8 Unterrichtsstunden
56 Stunden Hospitation
20 Stunden Kleingruppenarbeit
4 Unterrichtstunden für Leistungsnachweis

Modul III: Spezialisierungs- und Vertiefungsphase, 15 – 18 Monate
Aufbaukurs
17 x 8 Unterrichtsstunden
56 Stunden Hospitation
150 Stunden Kleingruppenarbeit und Teilnahme an trialogischer Tagung
20 Unterrichtstunden

SupervisionModul IV – Spezialisierungsphase
Teilnahme an vorgegebenen AGpR-Kurzfortbildungen in zeitlicher Eigenorganisation der TeilnehmerInnen, abzuleisten bis 8 Wochen vor dem Abschlusskolloquium. Eine inhaltliche Schwerpunktsetzung durch die TeilnehmerInnen ist möglich.

Themen (auszugsweise)

• unterschiedliche Grundverständnisse psychischer Erkrankungen
• Grundstrukturen menschlicher Wahrnehmung auf der Basis des Vulnerabilitätsmodells
• Konfrontation mit realen psychiatrischen Erlebnissituationen
• Entstehung und Verlauf akuter Psychosen• Borderline-Störungen
• Sucht und Psychose
• Depression und Suizidalität (Besonderheiten nicht psychotischer Krankheitsbilder
• Langzeitverläufe von Psychosen
• Psychopharmaka: Wirkungsweise und Behandlung
• Psychoedukative Arbeitsmethoden
• Sozialrecht
• Enthospitalisierung
• Erarbeitung eines veränderten Leistungsprofils der eigenen Institution
• Grenzen der persönlichen Belastbarkeit
• Maßnahmen der Psychohygiene
• Obdachlosigkeit und psychische Erkrankung
• Qualitätssicherung

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