Sozialraumorientierung (Mai)

Sozialraumorientierung (Mai)

Ressourcen- und Lösungsorientierte Ansätze

Das Seminar kann im Rahmen der Vertiefungsmodule als Pflichtseminar gebucht werden, ist aber auch für Interessierte außerhalb der GpZA offen.

Start:
Anmeldeschluss: Keine Anmeldung mehr möglich

Informationen zu Zeit und Dauer

22.05.2024, 10.00 Uhr – 17.00 Uhr

Gebühreninformationen

Achtung: Pro Seminartag fallen bei Präsenzseminaren 30€ Verpflegungspauschale inkl. MwSt an! Die Verpflegung wird ihrem Kauf automatisch hinzugefügt. Somit ergeben sich die folgenden Gebühren.

Die Teilnahmegebühren betragen: 289,00€
Mitarbeiter*innen aus Mitgliederorganisationen der AGpR erhalten eine Ermäßigung von 18,00€

Seminar ist ausgebucht!

241,00 259,00  inkl. ggfs. anf. MwSt.

Beschreibung

Das Fortbildungskonzept basiert auf dem Fachkonzept der Sozialraumorientierung unter Berücksichtigung von systemischen und lösungsorientierten Ansätzen mit Blick auf das neue Bundesteilhabegesetzes (BTHG).
Im Mittelpunkt dieser Fortbildung steht die Arbeit mit den Schwerpunkten: Autonomie, Selbstbestimmung, Chancengleichheit von Menschen, die Umsetzung personenzentrierter Unterstützungssettings im Zusammenwirken der leistungsberechtigten Menschen, der Leistungsträger und der Leistungserbringer unter Einbezug aller zur Verfügung stehenden Ressourcen. Kernelement ist hierbei der Wille der Leistungsberechtigten, der in die Erarbeitung von persönlichen Zielen mündet. Die Teilnehmer*innen können gerne Fallbeispiele mitbringen, die dann in die Fortbildung aufgenommen werden.

Inhalte:

  • Vorstellung des Konzeptes der Sozialraumorientierung
  • Haltung: Autonomie und Selbstbestimmung der Klient/innen
  • Erfassung subjektiver Sichtweisen und Erkunden von Prioritäten
  • Unterscheidung zwischen Wunsch, Wille und Bedarf
  • Techniken zur Willenserkundung
  • Der Wille als Grundlage zum persönlichen Ziel
  • Einbezug persönlicher, sozialer, materieller und infrastruktureller Ressourcenbereiche in individuelle Unterstützungssettings
  • Der Zusammenhang zwischen fallspezifischer Arbeit / fallübergreifender und fallunspezifischer Arbeit
  • Fallbeispiele der Teilnehmer*innen

Bei Absagen, die später als 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei uns ein- gehen, werden 50% des Teilnahmebetrags fällig.
Bei Absagen, die später als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, müssen wir den vollen Teilnahmebetrag erheben.
Die Abmeldung bedarf der Schriftform.

Wir behalten uns vor, aus wichtigen Gründen die Termine oder Räumlichkeiten zu verlegen.
Sollte das Seminar nicht stattfinden können, erhalten Sie die Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Ort

Sportschule Wedau

Sportschule Duisburg Wedau,
Friedrich-Alfred-Allee 15
47055 Duisburg – Neudorf-Süd

Dozent*in