FAQ´S ZU DEN VISITATIONEN
Schulung
Müssen wirklich alle (Peer-Fachkraft, Nutzer*in und Angehörigen-Vertreter*in, SPZ-Fachkraft und Ansprechperson für die kultursensible Öffnung des SPZ (falls diese Person nicht deckungsgleich mit der SPZ-Fachkraft ist (siehe Kooperationsvereinbarung SPZ – SPKoM)), die an der Visitation teilnehmen, an den Schulungen teilnehmen?
Ja! Für alle neuen Visitator*innen findet die halbtägige Schulung in Präsenz oder Online statt. Aktuelle Termine finden Sie hier. Für alle, die bereits an einer Visitator*innen Schulung teilgenommen haben, gibt es eine dreistündige online-Auffrischungsschulung.
Ich möchte 2 Personen für die Fortbildung anmelden, die Buchung der Fortbildung kann aber nur einmal in den Warenkorb gelegt werden. Wie buche ich für 2 Personen?
Es kann immer nur ein Platz pro Buchungsvorgang gebucht werden, weil nur ein Teilnehmername pro Buchung angegeben werden kann. Bitte buchen Sie die beiden Plätze nacheinander und geben unter Teilnehmer jeweils den Namen an. Die Rechnungsadresse kann gleich sein.
Wer bezahlt die Teilnahme an den Schulungen?
Das SPZ, welches die Teilnehmenden anmeldet, zahlt die Schulungen. Über die SPZ-Förderung des LVR können die Teilnahmebeiträge abgerechnet werden.
Was müssen die Teilnehmenden zu den Schulungen mitbringen?
Die Teilnehmenden sollen bitte die Visitationsbögen ausdrucken und mitbringen.
Erhalten die Teilnehmenden an den Schulung ein Honorar?
Nein.
Was mache ich, wenn ein*e angemeldete*r Teilnehmer*in doch nicht an der Schulung teilnehmen kann?
Schreiben Sie eine Mail an: fortbildungen@agpr-rheinland.de. Wir versuchen eine Lösung zu finden.
Wird es in 2024 weitere Möglichkeiten geben, an einer Schulung teilzunehmen?
Ja. Es wird sicher im Verlauf 2024 noch ein oder zwei Tage geben, an denen Schulungen angeboten werden.
Wie stellt ein SPZ die Bögen der Selbstbewertung dem zu visitierenden SPZ zur Verfügung?
Sie können Ihre eigene Selbstvisitation auf Ilias herunterladen und es dann per Mail verschicken. Das Herunterladen ist auf unterschiedlichen Wegen möglich. Die Anleitung dazu finden Sie hier.
https://www.agpr-rheinland.de/wp-content/uploads/2024/02/Anleitung-SPZ_11.10.pdf
Fremdvisitation
Visitieren sich die SPZs aus der zugesandten Mail gegenseitig?
Ja, in Ihrer E-Mail wurde ein weiteres SPZ angegeben, welches von Ihnen und Ihrer SPZ-Visitationsgruppe visitiert wird.
Welche Aufgabe übernimmt die AGpR e. V. bei der Visitation?
Die AGpR unterstützt Sie bei dem Prozess und steht für Nachfragen in der Vorbereitung, Durchführung sowie Nacharbeitung für Sie zur Verfügung. Wir stellen für Sie eine Ansprechperson dar, die die Schulungen für die Visitator*innen organisiert und in Abstimmung mit dem LVR Dezernat 8 Fristen für die einzelnen Schritte der Selbst- und Fremdbewertung setzt. Wir übermitteln die Kontaktdaten der übrigen Visitator*innen und des zu visitierenden SPZ. Haben Sie bisher keine E-Mail zur Zuteilung der Fremdbewertung erhalten, schreiben Sie uns gerne an.
Wo finde ich die auszufüllenden Visitationsbögen?
Die Visitationsbögen finden Sie in Ihrem Ilias-Ordner unten unter Fremdbewertung Visitationsbögen. Dort können Sie die Bögen herunterladen und elektronisch ausfüllen. Die ausgefüllten Visitationsbögen werden dann unter „Abgabe der Visitationsbögen“ hochgeladen. Bitte laden Sie immer, den Visitationsbogen hoch, der von der Visitationsgruppe für Sie angefertigt wurde. So sind alle Informationen + Selbstbewertung + Fremdbewertung in ihrem Account abgelegt. Haben Sie Fragen zu Ilias oder ein technisches Problem? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an fortbildungen@agpr-rheinland.de.
Wie könnte ein Ablauf der Visitation aussehen?
Bei der inhaltlichen und zeitlichen Planung sind besondere Bedingungen des SPZs zu berücksichtigen. Die Visitation findet von ca. 10 – 17 Uhr statt und orientiert sich an folgendem Ablauf:
10 Uhr | Konstituierende Sitzung der Visitator*innen (intern) |
11 Uhr | Besprechung mit der SPZ-Selbstbewertungsgruppe |
12 Uhr | Gemeinsames Mittagessen |
13 Uhr | Gespräche mit Mitarbeitenden, Klient*innen, Angehörigen etc. |
15 Uhr | Interne Auswertungsbesprechung der Visitationsgruppe |
16 Uhr | Gemeinsame Abschlussbesprechung mit der Selbstbewertungsgruppe |
17 Uhr | Ende |
Hier finden Sie den aktuellen Visitationsleitfaden. https://www.agpr-rheinland.de/wp-content/uploads/2024/01/Leitfaden-Visitation_1_2024.pdf
Rollen der Visitationsgruppe
Wie stellt sich die Visitationsgruppe zusammen?
Die Zusammensetzung Ihrer Visitationsgruppe setzt sich aus ein*e Peerberater*in, einer Fachkraft eine*er Nutzer*in, ein*er Angehörigenvertrerter*in und einer Ansprechperson für die kultursensible Öffnung aus Ihrem SPZ zusammen.
Müssen alle Rollen besetzt sein?
Grundsätzlich: Ja. Ausnahme: In manchen SPZ ist die Rolle der Ansprechperson für die kultursensible Öffnung des SPZ deckungsgleich mit der SPZ-Fachkraft, dann kann der Name dieser Person zweifach in Ilias eingetragen werden.
Gibt es Aufwandsentschädigungen?
Für die Peer-Fachkraft, Angehörigen-Vertreter*innen und Nutzer*innen wird eine Aufwandsentschädigung von 250€ durch das visitierte SPZ gezahlt. In der Aufwandsentschädigung enthalten sind die Fahrtkosten. Die Aufwandsentschädigung können aus der SPZ-Förderung ausgezahlt und abgerechnet werden. Die Aufwandsentschädigung fällt einmal im Dreijahreszyklus an. Hierzu schauen Sie sich auch gerne die Zielvereinbarung zwischen LVR und SPZ an. Das Formblatt finden Sie hier.
Was, wenn ich keine Angehörigen-Vertreter*innen finde, die für unser SPZ am Verfahren teilnehmen?
Bitte bemühen Sie sich ernsthaft darum. Wir haben das Verfahren so modifiziert, dass ein minimaler Aufwand entsteht.
Die Angehörigen-Vertreter*innen müssen nur noch in einem anderen SPZ visitieren. Wir werden uns außerdem bemühen, ein SPZ in der näheren Umgebung zuzuordnen, um den Aufwand noch geringer zu halten. Angehörigen-Vertreter*innen erhalten außerdem eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 250€. Sollten Sie trotzdem niemanden finden der diese Rolle abdeckt, melden Sie sich bitte unter info@agpr-rheinland.de . Für Nutzer*innen gilt das gleiche Verfahren.
Erfahrene Visitator*innen betonen immer wieder die positiven Erfahrungen, die sie durch die trialogische Besetzung der Visitator:innengruppe gemacht haben. Wenn das Thema Trialog ernstgenommen werden soll, sind alle benannten Rollen ein wichtiger Bestandteil der Visitationen.
Wo finde ich das Formblatt für die Aufwandsentschädigung für die Visitation eines SPZ?
Das Formblatt finden Sie hier als Download.
Nachbereitung
Wo müssen die Unterlagen abgespeichert werden?
In Ilias. Die Zugangsdaten und eine Erklärung zur Nutzung von Ilias werden wir Ihnen bis zum Start des Qualitätsverfahrens zur Verfügung stellen.
Das Hochladen der ausgefüllten Visitationsbögen funktioniert nicht?
Schreiben Sie uns gerne unaufgefordert vor Ende der Frist eine Mail.
Sollten Ihre Fragen an dieser Stelle noch nicht beantwortet worden sein, kontaktieren Sie uns gerne unter info@agpr-rheinland.de.
SPZ UND SPKoM
Sozialpsychiatrische Zentren (SPZ) sind ein elementarer Bestandteil in der Versorgungslandschaft für Menschen mit einer psychischen Erkrankung im Rheinland. Sie arbeiten niederschwellig und sozialleistungsträgerübergreifend, um eine personenzentrierte Unterstützung sicherzustellen. SPZ sind Lotsen in das Hilfssystem und beleben aktiv das Netzwerk an Hilfemöglichkeiten für Menschen mit einer psychischen Erkrankung in ihrem Versorgungsgebiet. Sie unterstützen unabhängig von Status, Religionszugehörigkeit, Geschlecht, religiösen oder kulturellem Hintergrund. In Krisensituationen oder bei ungeklärten Bedarfen sind sie eine hilfreiche Anlaufstelle, durch die Wartezeiten, z.B. bei Ärzt*innen, Therapeut*innen oder Kliniken überbrückt werden können.
Die Arbeit in SPZ fußt auf den Grundprinzipien der Ressourcen- und Stärkenorientierung sowie dem Abbau von Teilhabebarrieren, auch für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen; basierend auf den Säulen „Recovery“, „Empowerment“, „Niederschwelligkeit“ und „Sozialraumorientierung“.
SPZ werden durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR) gefördert. Die Förderrichtlinie und -grundsätze sind hier zu finden.
Sozialpsychiatrische Kommunikationszentren für Migration (SPKoM) unterstützen SPZ in ihrer kultur- und differenzsensiblen Ausrichtung. Das SPKoM bündelt hierfür Maßnahmen zur Weiterentwicklung migranten-spezifischer Hilfeansätze im System der gemeindepsychiatrischen Versorgung (insbesondere SPZ) in regional definierten Versorgungsbereichen.
Aufgabe der SPKoM ist es, die jeweiligen Anbieter dieser Angebote insoweit zu schulen und zu informieren, dass diese Ihre Angebote/Einrichtung interkulturell öffnen. Insbesondere stehen hier die SPZ im Vordergrund.
Ziel ist es, die gemeindepsychiatrische Versorgungssituation für Menschen mit Migrationshintergrund an die allgemeine Versorgungsqualität anzupassen. Der Schwerpunkt der Arbeit von SPKoM ist die unmittelbare Unterstützung der Sozialpsychiatrischen Zentren in ihrer organisatorischen und fachlichen Entwicklung hin zu einer interkulturell geöffneten Organisation. Dieses Versorgungskonzept stärkt SPKoM auf ihrem sukzessiven Weiterentwicklungsprozess.
SPKoM werden durch den LVR gefördert. Die Förderrichtlinie und -grundsätze sind hier zu finden.
https://www.agpr-rheinland.de/wp-content/uploads/2022/06/Foerdergrundsaetze-SPKoM-ab-2021.pdf
https://www.agpr-rheinland.de/wp-content/uploads/2022/06/Leitlinie-der-SPKoM-Foerderung-ab-2021.pdf
Qualitätsverfahren
SPZ und SPKoM nehmen an einem jeweils dreijährigen Zyklus zur Weiterentwicklung und Sicherung ihrer Qualität teil. Hierzu wurden (neue) Qualitätsverfahren in einem partizipativen Prozess entwickelt. Der erste Zyklus anhand des neuen Verfahrens startet für SPZ im Januar 2023. Elementarer Bestandteil sind Visitationen an denen hierfür qualifizierte Vistator*innen teilnehmen. Alle weiteren Informationen sind dem folgenden Dokument zu entnehmen.
https://www.agpr-rheinland.de/wp-content/uploads/2022/06/Qualitaetsverfahren-SPZ-1.pdf
SPKoM setzen seid 2021 ebenfalls ein Qualitätsverfahren zur kontinuierlichen Weiterentwicklung ihrer Arbeit um. Das gesamte Verfahren finden Sie hier.
https://www.agpr-rheinland.de/wp-content/uploads/2022/06/Qualitaetsverfahren-SPKoM.pdf