SPZ und SPKoM

FAQ´S ZU DEN VISITATIONEN

Müssen wirklich alle (Peer-Fachkraft, Nutzer*in und Angehörigen-Vertreter*in, SPZ-Fachkraft und Ansprechperson für die kultursensible Öffnung des SPZ (falls diese Person nicht deckungsgleich mit der SPZ-Fachkraft ist (siehe Kooperationsvereinbarung SPZ – SPKoM)), die an der Visitation teilnehmen, an den Schulungen teilnehmen?
Ja! Für alle neuen Visitator*innen findet die halbtägige Schulung in Präsenz in der Sportschule Wedau in Duisburg statt. Aktuelle Termine finden Sie hier. Für alle, die bereits an einer Visitator*innen Schulung teilgenommen haben, gibt es eine dreistündige online-Auffrischungsschulung. Termine finden Sie hier.

Wer bezahlt die Teilnahme an den Schulungen? 
Das SPZ, welches die Teilnehmenden anmeldet, zahlt die Schulungen. Über die SPZ-Förderung des LVR können die Teilnahmebeiträge abgerechnet werden. 

Was müssen die Teilnehmenden zu den Schulungen mitbringen? 
Die Teilnehmenden sollen bitte die Visitationsbögen ausdrucken und mitbringen.

Erhalten die Teilnehmenden an den Schulung ein Honorar?
Nein.

Gibt es Aufwandsentschädigungen? 
Für die Peer-Fachkraft, Angehörigen-Vertreter*innen und Nutzer*innen wird eine Aufwandsentschädigung von 250€ durch das visitierte SPZ gezahlt. In der Aufwandsentschädigung enthalten sind die Fahrtkosten. Die Aufwandsentschädigung können aus der SPZ-Förderung ausgezahlt und abgerechnet werden. Die Aufwandsentschädigung fällt einmal im Dreijahreszyklus an. Hierzu schauen Sie sich auch gerne die Zielvereinbarung zwischen LVR und SPZ an.

Was mache ich, wenn ein*e angemeldete*r Teilnehmer*in doch nicht an der Schulung teilnehmen kann? 
Schreiben Sie eine Mail an: fortbildungen@agpr-rheinland.de. Wir versuchen eine Lösung zu finden.

Wird es in 2023 weitere Möglichkeiten geben, an einer Schulung teilzunehmen? 
Ja. Es wird sicher im Verlauf des Frühlings 2023 noch ein oder zwei Tage geben, an denen Schulungen angeboten werden. 

Müssen alle Rollen besetzt sein? 
Grundsätzlich: Ja. Ausnahme: In manchen SPZ ist die Rolle der Ansprechperson für die kultursensible Öffnung des SPZ deckungsgleich mit der SPZ-Fachkraft, dann kann der Name dieser Person zweifach in Ilias eingetragen werden. 

Was, wenn ich keine Angehörigen-Vertreter*innen finde, die für unser SPZ am Verfahren teilnehmen? 
Bitte bemühen Sie sich ernsthaft darum. Wir haben das Verfahren so modifiziert, dass ein minimaler Aufwand entsteht. 
Die Angehörigen-Vertreter*innen müssen nur noch in einem anderen SPZ visitieren. Wir werden uns außerdem bemühen, ein SPZ in der näheren Umgebung zuzuordnen, um den Aufwand noch geringer zu halten. Angehörigen-Vertreter*innen erhalten außerdem eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 250€. Sollten Sie trotzdem niemanden finden der diese Rolle abdeckt, melden Sie sich bitte unter info@agpr-rheinland.de .

Für Nutzer*innen gilt das gleiche Verfahren. 

Erfahrene Visitator*innen betonen immer wieder die positiven Erfahrungen, die sie durch die trialogische Besetzung der Visitatorengruppe gemacht haben. Wenn das Thema Trialog ernstgenommen werden soll, sind alle benannten Rollen ein wichtiger Bestandteil der Visitationen. 

Wo müssen die Unterlagen abgespeichert werden? 
In Ilias. Die Zugangsdaten und eine Erklärung zur Nutzung von Ilias werden wir Ihnen bis zum Start des Qualitätsverfahrens zur Verfügung stellen. 

Sollten Ihre Fragen an dieser Stelle noch nicht beantwortet worden sein, kontaktieren Sie uns gerne unter info@agpr-rheinland.de 


SPZ UND SPKoM

Sozialpsychiatrische Zentren (SPZ) sind ein elementarer Bestandteil in der Versorgungslandschaft für Menschen mit einer psychischen Erkrankung im Rheinland. Sie arbeiten niederschwellig und sozialleistungsträgerübergreifend, um eine personenzentrierte Unterstützung sicherzustellen. SPZ sind Lotsen in das Hilfssystem und beleben aktiv das Netzwerk an Hilfemöglichkeiten für Menschen mit einer psychischen Erkrankung in ihrem Versorgungsgebiet. Sie unterstützen unabhängig von Status, Religionszugehörigkeit, Geschlecht, religiösen oder kulturellem Hintergrund. In Krisensituationen oder bei ungeklärten Bedarfen sind sie eine hilfreiche Anlaufstelle, durch die Wartezeiten, z.B. bei Ärzt*innen, Therapeut*innen oder Kliniken überbrückt werden können.

Die Arbeit in SPZ fußt auf den Grundprinzipien der Ressourcen- und Stärkenorientierung sowie dem Abbau von Teilhabebarrieren, auch für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen; basierend auf den Säulen „Recovery“, „Empowerment“, „Niederschwelligkeit“ und „Sozialraumorientierung“. 

SPZ werden durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR) gefördert. Die Förderrichtlinie und -grundsätze sind hier zu finden.

Sozialpsychiatrische Kommunikationszentren für Migration (SPKoM) unterstützen SPZ in ihrer kultur- und differenzsensiblen Ausrichtung. Das SPKoM bündelt hierfür Maßnahmen zur Weiterentwicklung migranten-spezifischer Hilfeansätze im System der gemeindepsychiatrischen Versorgung (insbesondere SPZ) in regional definierten Versorgungsbereichen.

Aufgabe der SPKoM ist es, die jeweiligen Anbieter dieser Angebote insoweit zu schulen und zu informieren, dass diese Ihre Angebote/Einrichtung interkulturell öffnen. Insbesondere stehen hier die SPZ im Vordergrund.

Ziel ist es, die gemeindepsychiatrische Versorgungssituation für Menschen mit Migrationshintergrund an die allgemeine Versorgungsqualität anzupassen. Der Schwerpunkt der Arbeit von SPKoM ist die unmittelbare Unterstützung der Sozialpsychiatrischen Zentren in ihrer organisatorischen und fachlichen Entwicklung hin zu einer interkulturell geöffneten Organisation. Dieses Versorgungskonzept stärkt SPKoM auf ihrem sukzessiven Weiterentwicklungsprozess.

SPKoM werden durch den LVR gefördert. Die Förderrichtlinie und -grundsätze sind hier zu finden.

Qualitätsverfahren

SPZ und SPKoM nehmen an einem jeweils dreijährigen Zyklus zur Weiterentwicklung und Sicherung ihrer Qualität teil. Hierzu wurden (neue) Qualitätsverfahren in einem partizipativen Prozess entwickelt. Der erste Zyklus anhand des neuen Verfahrens startet für SPZ im Januar 2023. Elementarer Bestandteil sind Visitationen an denen hierfür qualifizierte Vistator*innen teilnehmen. Alle weiteren Informationen sind dem folgenden Dokument zu entnehmen.

SPKoM setzen seid 2021 ebenfalls ein Qualitätsverfahren zur kontinuierlichen Weiterentwicklung ihrer Arbeit um. Das gesamte Verfahren finden Sie hier.